NACHBARSCHAFTSINFORMATION
Gemäß § 2 der Störfallverordnung ist die Rudolf GmbH als Betriebsbereich der oberen Klasse einzuordnen. Daraus ergeben sich Informationspflichten gemäß § 8 a der Störfallverordnung, die in Anhang V Teil 1 und 2 präzisiert werden.
1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs.
Rudolf GmbH
Altvaterstraße 58 – 64
82538 Geretsried
2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 und bei Betriebsbereichen der oberen Klasse der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 vorgelegt wurde.
Die Rudolf GmbH bestätigt hiermit, dass sie den Vorschriften der Störfallverordnung für Betriebe der oberen Klasse unterliegt. Die Anzeige nach § 7 Absatz 1 der aktuellen Störfallverordnung ist am 09.02.2022 beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Abteilung Immissionsschutz, getätigt worden.
Der Sicherheitsbericht ist in Erstellung. Für die Rudolf GmbH greift §20(3) mit entsprechenden Übergangsfristen.
3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich
Die Rudolf GmbH stellt in ihrem Werk Geretsried Spezialprodukte zur Textilveredlung, für die Beschichtung von Oberflächen, den Bautenschutz und die textile Pflege her. Diese Produkte werden z.B. dafür verwendet, Textilien knitter- und bügelarm zu machen, ihnen schmutz- und wasserabweisende Eigenschaften zu verleihen oder sie zu beschichten. Weitere Produkte finden als Wirkstoffe zur Formulierung von Haushaltsprodukten oder Produkten für Industriewäschereien Verwendung. Andere Produkte dienen der Imprägnierung oder Beschichtung von Fassaden. Zur Herstellung all dieser Produkte werden mehrere hundert verschiedene Rohstoffe eingesetzt.
Die genehmigten Produktionsverfahren sind dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Abteilung Immissionsschutz, angezeigt.
4. Gebräuchliche Bezeichnung oder – bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.
Wesentliche Gefahreneigenschaften | Piktogramm (Gefahrensymbol) |
---|---|
Lebensgefahr bei Verschlucken und/oder Lebensgefahr bei Hautkontakt und/oder Lebensgefahr bei Einatmen | ![]() |
Giftig bei Verschlucken und/oder giftig bei Hautkontakt und/oder giftig bei Einatmen | ![]() |
Schädigt die Organe | ![]() |
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar oder Flüssigkeit und Dampf entzündbar | ![]() |
Sehr giftig für Wasserorganismen oder giftig für Wasserorganismen, ggf. mit langfristiger Wirkung | ![]() |
5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.
- Sirenensignale (Alarm oder Entwarnung):
Wenn die Sirenen in der Umgebung der Rudolf GmbH einen 1-minütigen Heulton erklingen lassen, bedeutet dies, dass Sie die Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten müssen. In einem möglichen Störfall wichtige Verhaltensregeln werden auf Verkehrsfunksendern und örtlichen Sendern verbreitet. Es kann zusätzlich auch Lautsprecherdurchsagen durch die Polizei geben.
Ein einminütiger Dauerton bedeutet, dass die Gefahr vorüber ist (Entwarnung). - Verhalten außerhalb von geschlossenen Gebäuden bei einem Brand:
Suchen Sie ein geschlossenes Gebäude auf!
Rufen Sie Ihre Kinder ins Haus!
Nehmen Sie bitte ggf. Personen in Ihrem Haus auf, die sich gerade auf der Straße befinden!
Helfen Sie insbesondere behinderten Personen und Senioren! - Verhalten in Gebäuden bei einem Brand:
Schließen Sie alle Fenster und Türen!
Stellen Sie Klimaanlagen, Heizungen und Öfen ab, damit diese keine Außenluft ansaugen!
Reizungen der Atemwege durch Brandgase können vermindert werden, wenn Sie sich nasse Tücher vor Mund und Nase halten.
Bei Gesundheitsstörungen nehmen Sie bitte sofort Kontakt zum Hausarzt oder ärztlichen Notdienst auf.
6. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung des Betriebsbereiches der Rudolf GmbH fand am 15.01.2020 statt. Die nächste Vor-Ort-Besichtigung ist für Januar 2023 vorgesehen. Ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan können bei der
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 50 – Technischer Umweltschutz
Maximilianstraße 39
80538 München
eingeholt werden.
7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.
Weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen können eingeholt werden beim
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Untere Immissionsschutzbehörde
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Die Rudolf GmbH ist als Betriebsbereich der oberen Klasse dazu verpflichtet, einen Störfallbeauftragten zu bestellen, dies ist Herr Christoph Andrée. Bei Fragen zu diesen Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Qualität, Umweltschutz & Sicherheit der Rudolf GmbH:
Herr Christoph Andrée, Tel.: +49 (0) 8171 53 183, E-Mail: christoph.andree@rudolf.de
Herr Roland Hammerschmied, Tel.: +49 (0) 8171 53 255, E-Mail: roland.hammerschmied@rudolf.de
8. Weitergehende Informationen zu Betriebsbereichen der oberen Klasse.
Der Sicherheitsbericht befindet sich noch in der Erstellung. Ein betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan existiert schon seit vielen Jahren, dort ist das vorgehen bei schweren Betriebsstörungen, deren Auswirkungen auf die Nachbarschaft nie vollständig ausschließbar sind, beschrieben:
Betrieb: Der betriebliche Alarm- Gefahrenabwehrplan beinhaltet betriebsspezifische Pläne und betriebliche Informationen zum zielgerichteten Einsatz der Feuerwehr, um unverzüglich die Auswirkungen der Störung begrenzen zu können. Auf Basis dieses Planes finden jährlich Notfallübungen am Standort statt.
Standort: Unser Alarm- und Gefahrenabwehrplan regelt übergreifend die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten am Standort, sowie die Meldepflichten im Ereignisfall und bildet die Grundlage für die Abstimmung mit den externen Gefahrenabwehrkräften.
Standortübergreifend: In Vorbereitung der Bekämpfung von Störfall-Auswirkungen außerhalb des Betriebsgeländes wird vom Landratsamt ein externer Notfallplan erstellt. Eine der Hauptaufgaben der externen Kräfte (z.B. kommunale Feuerwehren) ist die Information und der Schutz der Bevölkerung sowie die Einbindung weiterer unterstützenden Kräfte wie z.B. Krankenhäuser, THW, weitere Feuerwehren etc.